23.08.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · IV R 86/06
Sonderbetriebsvermögen, Bilanzierung, Bilanzberichtigung
Letzte Änderung: 23. August 2010, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Kann der Gewinn aus der Entnahme oder Veräußerung eines Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens (hier: Anteil eines Kommanditisten an einer Kapitalgesellschaft / Sonderbetriebsvermögen II), das über viele Jahre hinweg fehlerhaft in den Bilanzen nicht als Betriebsvermögen erfasst wurde und im Laufe der Zeit aufgrund Wandels der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse die Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen verloren hat, allein deshalb nicht mehr als solches erfasst werden, weil das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der letzten berichtigungsfähigen Bilanz bereits als nicht mehr zum notwendigen Betriebsvermögen gehörig anzusehen war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 86/06
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 23.11.2005 4 K 388/03 EFG 2006, 1497
Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 14.01.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung