24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 Abs 1 Nr 1 · VI R 9/11
Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Einkommensteuer, Nachforderung, Aufteilung, Insolvenzverwalter, Steuerklasse
Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:33 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2011, 10:35 Uhr
Handelt es sich bei einer Einkommensteuernachforderung, die in einem Veranlagungszeitraum nach dem Jahr der Verbraucherinsolvenzverfahrenseröffnung entsteht und die auf Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit beruht, auch wenn er nur teilweise über dem Pfändungsfreibetrag liegt, generell vollumfänglich um eine Masseverbindlichkeit oder muss der Steueranspruch aufgeteilt werden? Aufteilungsmaßstab? Pflicht zur Wahl der "richtigen" Steuerklasse durch Insolvenzverwalter?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 9/11
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 28.10.2009 2 K 1231/08
Normen: InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 35, AO § 34
Erledigt durch: Urteil vom 27.07.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung