20.05.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · IV R 83/06
Stille Beteiligung, Nahe Angehörige, Fremdvergleich, Gewinnverteilung
Letzte Änderung: 20. Mai 2009, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind bei einem stillen Gesellschaftsvertrag unter Beteiligung naher Angehöriger die Beteiligten verpflichtet, bestehende vertragliche Vereinbarungen sofort, d.h. ohne Rücksicht auf ggf. fehlende oder entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen, im Wege einvernehmlicher Vereinbarung zu ändern, wenn ein steuerlich beachtlicher Grund zur Änderung des Vertrages besteht?
Gilt der Prüfungsgrundsatz, nach dem der angemessene Gewinnanteil des stillen Gesellschafters nicht als fester Anteil von der Einlage sondern als Anteil am Gewinn des Unternehmens zu ermitteln ist, auch für den Fall der Änderung einer zunächst angemessenen Gewinnverteilungsabrede?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 83/06
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 1.9.2005 1 K 53/05 EFG 2006, 1734
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.02.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger