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  • 20.12.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 4b · IV R 7/11

    Rückstellung, Flugzeug, Betriebsgenehmigung, Öffentlich-rechtliche Verpflichtung, Frist, Subjektiver Fehlerbegriff

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2013, 12:28 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr

    Hat ein Luftfahrtunternehmen im Hinblick auf die auf sog. Lufttüchtigkeitsanweisungen des Luftfahrtbundesamtes sowie auf harmonisierten Regelungen für die europäische Luftfahrt (sog. Joint Aviation Requirements) beruhende Verpflichtung zur Umrüstung und ständigen Anpassung seiner Flugzeuge an den jeweiligen Stand der (Luftsicherheits-)Technik Rückstellungen zu bilden, da bei nicht fristgerechter Umsetzung die Betriebserlaubnis des betroffenen Flugzeugs erlischt? Entsteht die Verpflichtung erst mit Ablauf der Umsetzungsfrist? Liegen steuerrechtlich unzulässige Aufwandsrückstellungen bzw. nachträgliche Herstellungskosten vor? Wirken künftige Chartereinnahmen rückstellungsmindernd? Verpflichtet der subjektive Fehlerbegriff das Finanzamt, die Bildung von Rückstellungen gemäß dem subjektiven Kenntnisstand des Unternehmens zum Bilanzstichtag zuzulassen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 7/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.12.2010 3 K 3356/08 F

    Normen: EStG § 5 Abs 4b, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst c, EStG § 4 Abs 2 S 2, HGB § 249 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.10.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung, Steuerpflichtiger