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  • 21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 · IV R 6/11

    Teilwertabschreibung, GmbH-Anteil, Anlagevermögen, Wertaufholungsgebot, Unternehmensgruppe

    Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2011, 11:35 Uhr

    Sind vor Begründung von Organschaften und vor dem Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen vorgenommene Teilwertabschreibungen auf 100-%-ige GmbH-Beteiligungen des Anlagevermögens unter Geltung des StEntlG 1999/2000/2002 wieder aufzuholen, wenn aus Sicht des maßgeblichen Bilanzstichtags mehr Gründe gegen ein Fortdauern der Teilwertminderung als dafür sprechen? Sind neben dem Ertragswert auch der Substanzwert sowie die funktionale Bedeutung der Beteiligungsgesellschaften im Unternehmensverbund in die Teilwertermittlung einzubeziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 6/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 15.11.2010 5 K 2737/06

    Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 3, StEntlG 1999/2000/2002

    Erledigt durch: Urteil vom 18.06.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger