22.07.2009 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 80/06
Gewerbesteuer, Erweiterte Kürzung
Letzte Änderung: 22. Juli 2009, 14:08 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch in den Fällen nicht durch Satz 5 ausgeschlossen, in denen eine GmbH zwar Komplementärin sowohl der ausschließlich grundbesitzverwaltenden als auch der diesen Grundbesitz gewerblich nutzenden Personengesellschaften ist, jedoch an diesen Gesellschaften vermögensmäßig nicht beteiligt ist ? Wann dient der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters oder Genossen ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 80/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 2.3.2006 10 K 574/02 EFG 2006, 1691
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 9 Nr 1 S 5
Erledigt durch: Urteil vom 22.01.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung