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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 · IV R 78/06

    Betriebsaufspaltung, Wesentliche Betriebsgrundlage

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist ein an eine GmbH verpachtetes Ladenlokal, in dem diese eine ihrer insgesamt 10 Filialen betreibt, die nicht den Schwerpunkt oder Mittelpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft bildet, und die kumulativ bei den Faktoren Größe, Umsatz und Ertrag weniger als 10 v.H. bezogen auf den Gesamtbetrieb der GmbH ausmacht, für den Betrieb der GmbH wirtschaftlich gesehen von untergeordneter Bedeutung und stellt damit keine wesentliche, die sachliche Verflechtung einer Betriebsaufspaltung begründende Betriebsgrundlage der GmbH dar oder reicht bereits die Möglichkeit, einen Filialbetrieb auf einem gepachteten Grundstück zu unterhalten, als Wesentlichkeitsfaktor aus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 78/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 9.3.2006 15 K 801/03 EFG 2006, 832

    Normen: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung