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  • 11.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 90 Abs 1 · C-588/10

    Steuerbemessungsgrundlage, Rechnungsberichtigung, Abgabefrist

    Letzte Änderung: 11. Juni 2012, 14:57 Uhr, Aufgenommen: 31. März 2011, 17:13 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Republik Polen), eingereicht am 14.12.2010, zu folgender Frage:
    Ist im Hinblick darauf, dass nach Art. 90 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 im Fall des Preisnachlasses nach der Bewirkung des Umsatzes die Steuerbemessungsgrundlage unter den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen entsprechend vermindert wird, im Begriff dieser Bedingungen eine Bedingung enthalten, wie sie in Art. 29 Abs. 4a UStG vorgesehen ist, die das Recht auf Minderung der Bemessungsgrundlage im Verhältnis zu der in der ausgestellten Rechnung festgelegten Grundlage davon abhängig macht, dass der Steuerpflichtige vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Steuererklärung für den Steuerzeitraum, in dem der Erwerber der Ware oder Dienstleistung die Rechnungsberichtigung erhalten hat, eine Bestätigung des Erhalts der Rechnungsberichtigung durch den Erwerber der Ware oder Dienstleistung, für die die Rechnung ausgestellt wurde, besitzt, und verstößt sie auch nicht gegen den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-588/10

    Vorinstanz: Vorabentscheidungsersuchen

    Normen: EGRL 112/2006 Art 90 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.01.2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen