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  • 18.12.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 10 · XI R 39/10

    Steuersatz, Mietwagen, Taxiunternehmen, Wettbewerb, Rechtsschutz

    Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Unterschiedliche Steuersätze bei Mietwagen- und Taxiunternehmen:
    Mit welchem Steuersatz sind bei Mietwagen- bzw. Taxiunternehmen die Umsätze aus den im Auftrag von Krankenkassen durchgeführten Krankenfahrten zu besteuern?
    Ist das Mietwagenunternehmen, dessen Umsätze aus den Krankenfahrten mit dem allgemeinen Steuersatz besteuert werden, rechtsschutzlos oder besteht die Möglichkeit einer Konkurrentenklage?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 39/10

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 21.9.2010 3 K 2016/07

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 10, UStG § 12 Abs 1, PBefG § 49, PBefG § 47, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 02.07.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger