03.12.2013 · Erledigtes Verfahren · UmwStG 1995 § 24 · X R 42/10
Einbringung, Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft, Gewinnrealisierung, Darlehensforderung
Letzte Änderung: 3. Dezember 2013, 13:03 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
Anwendung des § 24 UmwStG 1995 bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft: Aufdeckung stiller Reserven soweit bei der Einbringung des Einzelunternehmens in eine Kommanditgesellschaft nicht nur Gesellschaftsrechte übertragen werden sondern der Einbringende darüber hinaus noch eine Gutschrift auf seinem Darlehenskonto bei der Gesellschaft erhält. Inwieweit steht die teilweise Gewährung einer anderen Gegenleistung als Gesellschaftsrechte der Anwendung des § 24 UmwStG 1995 entgegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 42/10
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 24.11.2010 15 K 931/09 F
Normen: UmwStG 1995 § 24
Erledigt durch: Urteil vom 18.09.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger