25.09.2013 · Erledigtes Verfahren · UmwStG 1995 § 18 Abs 4 · X R 40/10
Gewerbesteuerpflicht, Umwandlung, Verschmelzung, Wahlrecht, Zufluss
Letzte Änderung: 25. September 2013, 17:32 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns nach einer Vermögensverschmelzung: Unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Einzelunternehmens, das durch die kurzfristig zuvor vorgenommene Umwandlung einer Kapitalgesellschaft entstanden war, auch dann gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 der Gewerbesteuer, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge gezahlt wird und der Veräußerer einkommensteuerrechtlich die Zuflussbesteuerung wählt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 40/10
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 15.12.2009 12 K 4435/07
Normen: UmwStG 1995 § 18 Abs 4, EStG § 16, EStG § 24 Nr 2, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger