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  • 25.09.2013 · Erledigtes Verfahren · UmwStG 1995 § 18 Abs 4 · X R 40/10

    Gewerbesteuerpflicht, Umwandlung, Verschmelzung, Wahlrecht, Zufluss

    Letzte Änderung: 25. September 2013, 17:32 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns nach einer Vermögensverschmelzung: Unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Einzelunternehmens, das durch die kurzfristig zuvor vorgenommene Umwandlung einer Kapitalgesellschaft entstanden war, auch dann gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 der Gewerbesteuer, wenn der Veräußerungserlös in Form wiederkehrender Bezüge gezahlt wird und der Veräußerer einkommensteuerrechtlich die Zuflussbesteuerung wählt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 40/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 15.12.2009 12 K 4435/07

    Normen: UmwStG 1995 § 18 Abs 4, EStG § 16, EStG § 24 Nr 2, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger