25.09.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 1/11
Sonderzahlung, Zukunftssicherung, Arbeitslohn, Veranlassungszusammenhang, Zufluss
Letzte Änderung: 25. September 2013, 17:32 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
Ist die Sonderzahlung eines Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungskasse Arbeitslohn, weil sie der Verstärkung der Kapitalausstattung dient und somit eine vorweggenommene Umlage darstellt, oder ist sie, weil sie keinen Einfluss auf die Höhe der Leistungszusage hat und der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sicherung der von ihm zugesagten Leistungen dient, wegen der fehlenden Bereicherung des Arbeitnehmers und wegen des fehlenden Veranlassungszusammenhangs mit dem Dienstverhältnis kein Arbeitslohn?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 1/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 2.12.2010 11 K 202/07
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, LStDV § 2 Abs 1
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 13.06.2013.
Rechtsmittelführer: Verwaltung