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  • 24.10.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 41a Abs 4 S 1 · VI R 84/10

    Arbeitgeber, Kürzungsanspruch, Lohnsteuer, Schiff, Reederei, Zusammenrechnung, Zeitlicher Zusammenhang

    Letzte Änderung: 24. Oktober 2011, 11:32 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr

    Ist die Einschiffgesellschaft in der Rechtsform einer KG aufgrund der Abrechnung und Zahlung der Heuer als Arbeitgeber i.S. des § 41a Abs. 4 Satz 1 EStG anzusehen --und können daher für die Inanspruchnahme des Kürzungsbetrages nach § 41a Abs. 4 Satz 1 EStG die Einsatzzeiten der Besatzungsmitglieder auf der gesamten Flotte nicht zusammengerechnet werden-- oder der Reeder (hier: Bereederung der Schiffe der Flotte zunächst durch den Komplementär der Einschiff-KG und später durch eine GmbH & Co. KG mit dem Komplementär der Einschiff-KG als Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 84/10

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 30.9.2010 11 K 84/08

    Normen: EStG § 41a Abs 4 S 1, EStG § 42d

    Erledigt durch: Urteil vom 13.07.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger