26.01.2012 · Erledigtes Verfahren · SGB 12 § 43 Abs 2 · III R 56/10
Kindergeld, Behinderung, Lebensunterhalt, Zufluss
Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 09:44 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2011, 10:50 Uhr
Rückforderung von Kindergeld für ein behindertes Kind: Ist eine Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII für zurückliegende Kalenderjahre im Monat des Zuflusses anzurechnen - mit der Folge, dass für den Monat der Zahlung der Lebensunterhalt des behinderten Kindes aus eigenen Mitteln gedeckt ist und somit kein Anspruch auf Kindergeld für diesen Monat besteht - oder nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Monaten zuzuordnen, für die sie bestimmt waren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 56/10
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 19.7.2010 10 K 10255/07
Normen: SGB 12 § 43 Abs 2, EStG § 11 Abs 1
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 51/10
Rechtsmittelführer: Verwaltung