27.04.2012 · Erledigtes Verfahren · EG Art 18 · C-578/10
Kfz-Gestellung, Situation des Gemeinschaftsrechts
Letzte Änderung: 27. April 2012, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 15. März 2011, 13:19 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 06.12.2010, zu folgender Frage:
Handelt es sich, wenn ein Mitgliedstaat die Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs auf dem Straßennetz in seinem Hoheitsgebiet, in einem Fall, in dem dieses Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, bei einem Einwohner dieses anderen Mitgliedstaats ausgeliehen worden ist und von einem Einwohner des erstgenannten Mitgliedstaats für Fahrten im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats benutzt wird, einer Steuer unterwirft, unter Berücksichtigung von Art. 18 EG (jetzt Art. 21 AEUV) um eine Situation, die dem Gemeinschaftsrecht unterliegt?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-578/10
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Normen: EG Art 18, AEUV Art 21
Erledigt durch: Urteil vom 26.4.12