21.01.2010 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 2 S 2 · IV R 57/06
Gewerbeertrag, Organschaft, Teilwertabschreibung, Verlust, Darlehen
Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Gewerbesteuerrechtliche Organschaft (Streitjahr 2000): Ist die verlustbedingte Teilwertabschreibung der Organträgerin auf die Beteiligung an der Organgesellschaft dem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen, damit der Verlust der Organgesellschaft nicht doppelt erfasst wird oder kann die Vermutung des betragsmäßigen Zusammenhangs mit den gleichzeitigen Verlusten der Organgesellschaft durch zukünftig anhaltend negative Ertragsaussichten widerlegt werden? Ist die Teilwertabschreibung auf ein der Organgesellschaft nach deren Eigenkapitalverbrauch zur Finanzierung der Verluste gewährtes Darlehen ebenfalls dem Gewerbeertrag des Organkreises wieder hinzuzurechnen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 57/06
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 25.8.2006 5 K 9/06
Normen: GewStG § 2 Abs 2 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 05.11.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger