03.07.2012 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 96 · C-596/10
ermäßigter Mehrwertsteuersatz, Umsätze mit Einhufern
Letzte Änderung: 3. Juli 2012, 14:33 Uhr, Aufgenommen: 15. März 2011, 13:13 Uhr
Kommission gegen Französische Republik, Klage, eingereicht am 16.12.2010, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 bis 99 und Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen hat, dass sie auf Umsätze mit Einhufern und insbesondere Pferden einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anwendet, wenn diese nicht üblicherweise zur Verwendung bei der Zubereitung von Lebensmitteln oder in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt sind;
- der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-596/10
Normen: EGRL 112/2006 Art 96, EGRL 112/2006 Art 97, EGRL 112/2006 Art 98, EGRL 112/2006 Art 99, EGRL 112/2006 Anh 3
Erledigt durch: Urteil vom 08.03.2012