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  • 11.06.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 163 · X R 39/10

    Sanierungsgewinn, Steuerfreiheit, Abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeitsmaßnahme, Überraschungsentscheidung

    Letzte Änderung: 11. Juni 2014, 02:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Steuerfreiheit eines Sanierungszuschusses: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen hinsichtlich eines außerordentlichen Ertrags aus einem teilweisen Darlehensverzicht der Bank im Zusammenhang mit der Umfinanzierung von Verbindlichkeiten zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung. Handeln der Bank in Sanierungsabsicht und vorliegende Sanierungsbedürftigkeit. Keine Versagung der Billigkeitsregelung wegen privat veranlasster Krisensituation durch Entnahme betrieblicher Mittel zum Bau des Privathauses im Rahmen des Zwei-Konten-Modells; unbeachtlicher nicht erfolgter Einsatz des Privatvermögens? Verletzung rechtlichen Gehörs (Überraschungsentscheidung) und mangelnde Sachaufklärung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 39/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 29.10.2010 4 K 2612/08 E

    Normen: AO § 163, GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 119 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 12.12.2013

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger