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  • 22.05.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10b Abs 1 S 1 · X R 32/10

    Spende, Bescheinigung, Verein, Gemeinnützigkeit, Rückwirkendes Ereignis

    Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:27 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Abzug einer Spende an Sportverein als Sonderausgaben: Spendenbescheinigung als unverzichtbare Voraussetzung. Berechtigung der Ausstellung und Wirkung einer Spendenbescheinigung bei zwischenzeitlicher (bestandskräftiger) Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins. Mögliche Rückwirkung oder Wirkung nur für die Zukunft bei später wieder zuerkannter Gemeinnützigkeit aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahrens (Existenz bedrohende Erschwernis der Versorgung des Vereins mit Spendenmitteln durch einen rechtswidrigen Körperschaftsteuerbescheid)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 32/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 14.7.2010 10 K 975/07 EFG 2010, 1993

    Normen: EStG § 10b Abs 1 S 1, EStG § 10b Abs 4, AO § 52, AO § 175 Abs 2 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.07.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger