24.04.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15b Abs 1 · IV R 59/10
Steuerstundungsmodell, Modellhafte Gestaltung, Fondsgesellschaft, Leasing, Ansparrücklage, Anlaufverlust
Letzte Änderung: 24. April 2014, 13:01 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr
Liegt in der Gründung einer Vielzahl von Leasinggesellschaften mit derselben Komplementärin, jeweils nur einem oder wenigen Kommanditisten und vergleichbarer Grundkonzeption eine modellhafte Gestaltung? Wurden den Anlegern steuerliche Vorteile durch die Bildung einer Ansparrücklage für die zu erwerbenden Leasinggegenstände in Aussicht gestellt, oder liegen insofern typische Anlaufverluste vor, die der Anwendung des § 15b EStG entgegenstehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 59/10
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 8.11.2010 5 K 4566/08 F
Normen: EStG § 15b Abs 1, EStG § 15b Abs 2, EStG § 15b Abs 4, EStG § 7g Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 06.02.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung