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  • 21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5a Abs 2 · IV R 46/10

    Schiff, Tonnagebesteuerung, Veräußerung, Hilfsgeschäft, Veräußerungsgewinn

    Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Darf eine Einschiffsgesellschaft, die ihr bestelltes Schiff vor Fertigstellung und vor Antragstellung veräußert hat, zur Tonnagebesteuerung optieren, da aus dem Veräußerungserlös die Anzahlung für ein anderes, später tatsächlich im internationalen Verkehr betriebenes Handelsschiff aufgebracht wurde und die Veräußerung daher Hilfsgeschäft im Sinne des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG war? Wurde auch das veräußerte Schiff im internationalen Handelsverkehr betrieben, weil auf der Überführungsfahrt von der Werft zum Erwerber ein Transportauftrag ausgeführt wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 46/10

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 12.10.2010 5 K 136/06

    Normen: EStG § 5a Abs 2, EStG § 16 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.09.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger