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  • 21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4a · IV R 17/10

    Landwirtschaft, Vorweggenommene Erbfolge, Betriebsübernahme, Einlage, Schuldzinsen

    Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2011, 10:12 Uhr

    Stellt die unentgeltliche Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Hoferben, der den Betrieb zunächst vom Übergeber gepachtet hatte, eine Einlage in den Pachtbetrieb des Übernehmers dar, die Einfluss auf die Berechnung der Über-/Unterentnahmen im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 17/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 24.3.2009 17 K 3718/07 F

    Normen: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 6 Abs 3, EStG § 13

    Erledigt durch: Urteil vom 12.12.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger