22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · IV R 40/06
Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Verlust, Spielautomat
Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Wird ein Spielautomatenbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben oder reichen die über lange Jahre erwirtschafteten Verluste für die Annahme eines Liebhabereibetriebes aus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 40/06
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 11.10.2004 13 K 562/02 EFG 2007, 121
Normen: EStG § 15 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger