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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · IV R 40/06

    Gewinnerzielungsabsicht, Liebhaberei, Verlust, Spielautomat

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Wird ein Spielautomatenbetrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben oder reichen die über lange Jahre erwirtschafteten Verluste für die Annahme eines Liebhabereibetriebes aus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 40/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 11.10.2004 13 K 562/02 EFG 2007, 121

    Normen: EStG § 15 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger