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  • 05.11.2012 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 Art 296 · C-524/10

    Vertragsverletzugsverfahren, Mehrwertsteuer, Lebensmittelerzeuger, Pauschalausgleich,

    Letzte Änderung: 5. November 2012, 13:26 Uhr, Aufgenommen: 8. Februar 2011, 12:37 Uhr

    Klage der Kommission gegen die Portugiesische Republik, eingereicht am 11.11.2010, mit dem Antrag,
    - festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 296 bis 298 der Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen hat, dass sie auf landwirtschaftliche Erzeuger eine Sonderregelung anwendet, die, da sie diese von der Entrichtung der Mehrwertsteuer befreit, gegen die mit dieser Richtlinie geschaffene Regelung verstößt, und einen Pauschalausgleich-Prozentsatz von Null anwendet, während sie zugleich in ihren Eigenmitteln einen wesentlichen Negativausgleich vornimmt, um die Erhebung der Mehrwertsteuer zu kompensieren;
    - der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-524/10

    Normen: EGRL 112/2006 Art 296, EGRL 112/2006 Art 297, EGRL 112/2006 Art 298

    Erledigt durch: Urteil vom 8.3.2012

    Rechtsmittel: Klage der Kommission