09.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EG Art 43 · C-31/11
Kapitalverkehrsfreiheit, Anteilserwerb, ausländische Kapitalgesellschaft, Erbschaftsteuer, Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, Freibetrag
Letzte Änderung: 9. April 2013, 12:03 Uhr, Aufgenommen: 26. Januar 2011, 11:04 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 15.12.2010 zu folgender Frage:
Ist Art. 56 Abs. 1 EG i.V.m. Art. 58 EG dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer auf einen Nachlass vorsieht, dass die zum Privatvermögen gehörende Beteiligung als Alleingesellschafter an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Kanada mit dem vollen Wert angesetzt wird, während beim Erwerb eines derartigen Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ein gegenstandsbezogener Freibetrag gewährt und der verbliebene Wert lediglich in Höhe von 65 v.H. berücksichtigt wird?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-31/11
Vorinstanz: BFH , Entscheidung vom 15.12.2010 (II R 63/09)
Normen: EG Art 43, EG Art 56 Abs 1, EG Art 57, EG Art 58, ErbStG § 13a, AEUV Art 63, AEUV Art 49
Erledigt durch: Urteil vom 19.07.2012
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen