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  • 23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 38/10

    Personengesellschaft, Sanierungsgewinn, Forderungsverzicht, Gesellschafterwechsel, Zurechnung

    Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2011, 10:10 Uhr

    Ist ein Sanierungsgewinn, den eine Personengesellschaft durch einen Forderungsverzicht ihrer Gläubiger erzielt hat, den im Zeitpunkt des Verzichts beteiligten (Alt-)Gesellschaftern zuzurechnen, oder kommt eine Zurechnung bei den neu eingetretenen Gesellschaftern in Betracht, wenn eine Kapitalzuführung durch die Neugesellschafter Bedingung für den Forderungsverzicht gewesen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 38/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 14.7.2010 7 K 2168/07 F EFG 2010, 1984

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 22.01.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger