15.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 6 Abs 4 · C-464/10
Steuerbefreiung, Dienstleistungen, Kommissionär, Kommissionsgeschäft
Letzte Änderung: 15. April 2013, 13:12 Uhr, Aufgenommen: 3. Januar 2011, 14:39 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Cour d'appel de Mons (Belgien), eingereicht am 24.09.2010, zu folgender Frage:
Sind die Art. 6 Abs. 4 und 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage dahin auszulegen, dass sie der Gewährung einer Steuerbefreiung für Dienstleistungen eines Kommissionärs entgegenstehen, der im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Kommittenten, der von Art. 13 Teil B Buchst. f erfasste Dienstleistungen organisiert, als Vermittler auftritt?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-464/10
Vorinstanz: Cours d'appel de Mons (Belgien)
Normen: EWGRL 388/77 Art 6 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f
Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2011