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  • 15.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 6 Abs 4 · C-464/10

    Steuerbefreiung, Dienstleistungen, Kommissionär, Kommissionsgeschäft

    Letzte Änderung: 15. April 2013, 13:12 Uhr, Aufgenommen: 3. Januar 2011, 14:39 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Cour d'appel de Mons (Belgien), eingereicht am 24.09.2010, zu folgender Frage:
    Sind die Art. 6 Abs. 4 und 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage dahin auszulegen, dass sie der Gewährung einer Steuerbefreiung für Dienstleistungen eines Kommissionärs entgegenstehen, der im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Kommittenten, der von Art. 13 Teil B Buchst. f erfasste Dienstleistungen organisiert, als Vermittler auftritt?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-464/10

    Vorinstanz: Cours d'appel de Mons (Belgien)

    Normen: EWGRL 388/77 Art 6 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f

    Erledigt durch: Urteil vom 14.07.2011