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  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2 · IV R 26/06

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten, Zinszuschuss

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten, der für nach dem Niedersächsischen Agrarinvestitionsförderprogramm gewährte Zinszuschüsse gebildet wurde, bei vorzeitiger vollständiger Tilgung eines von mehreren Darlehen, für die die Zinszuschüsse gewährt worden waren, insoweit aufzulösen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 26/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 29.3.2006 2 K 177/05 EFG 2006, 1408

    Normen: EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2, EStG § 13

    Erledigt durch: Urteil vom 24.06.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung