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  • 23.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 2 S 3 · VI R 51/10

    Zuschlag, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Einzelbewertung, Auslegung, Rechtsfortbildung, Übermaßverbot, Grundgesetz

    Letzte Änderung: 23. Mai 2011, 13:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Bewegt sich die Rechtsprechung des BFH (Ermittlung des Zuschlags gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung durch Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG je Entfernungskilometer) noch in den Grenzen der zulässigen Auslegung einer Rechtsnorm oder sind die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten und stellt diese hier einen Verstoß gegen das Übermaßverbot und Gewaltenteilungsprinzip des GG dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 51/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 24.2.2010 2 K 2573/08

    Normen: EStG § 8 Abs 2 S 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 8 Abs 2 S 5, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, GG

    Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung