23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 49/10
Krankheitskosten, Außergewöhnliche Belastung, Attest, Kur, Rezept, Arzneimittel
Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:18 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr
Setzt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme stets voraus, dass v o r Einleitung dieser Maßnahme ein amtsärztliches Gutachten/Attest erstellt wird (Kur, Sauerstofftherapie und Wasserionisierer)?
Können rezeptfreie Medikamente nur bei Vorliegen eines ärztlichen Rezeptes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 49/10
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 18.12.2009 5 K 2615/08
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 05.10.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger