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  • 23.04.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 49/10

    Krankheitskosten, Außergewöhnliche Belastung, Attest, Kur, Rezept, Arzneimittel

    Letzte Änderung: 23. April 2012, 14:18 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr

    Setzt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme stets voraus, dass v o r Einleitung dieser Maßnahme ein amtsärztliches Gutachten/Attest erstellt wird (Kur, Sauerstofftherapie und Wasserionisierer)?
    Können rezeptfreie Medikamente nur bei Vorliegen eines ärztlichen Rezeptes als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 49/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 18.12.2009 5 K 2615/08

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 05.10.2011, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger