21.06.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 47/10
Asbest, Sanierung, Wohngebäude, Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Zwangsläufigkeit, Gutachten
Letzte Änderung: 21. Juni 2012, 10:05 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2010, 12:06 Uhr
Können Aufwendungen für die Asbestsanierung des Daches eines selbstgenutzten Wohnhauses als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Zwangsläufigkeit der Durchführung der Maßnahme nicht durch ein z u v o r erstelltes amtliches Gutachten nachgewiesen worden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 47/10
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 12.11.2009 6 K 2314/07
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2012, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung