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  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13 Abs 2 Nr 1 · IV R 21/06

    Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, Hofladen, Fremdprodukte

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Führen die Einnahmen aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Eigenerzeugnissen an den Endverbraucher in einem Hofladen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, weil neben den landwirtschaftlichen Eigenerzeugnissen auch Handelswaren veräußert werden? Ist eine Differenzierung der schädlichen Zukaufsgrenzen (Abschn. 135 Abs. 4 EStR 1990) nach Art der Zukaufwaren zulässig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 21/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.1.2006 11 K 11330/02

    Normen: EStG § 13 Abs 2 Nr 1, EStG § 15, GewStG § 2

    Erledigt durch: Urteil vom 25.03.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger