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  • 05.11.2012 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 UAbs 1 Buchst a · C-436/10

    Grundstück, Vermietung, Verpachtung, steuerfreie Dienstleistung

    Letzte Änderung: 5. November 2012, 13:27 Uhr, Aufgenommen: 15. Dezember 2010, 19:00 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Cour d'appel de Mons (Belgien), eingereicht am 13.09.2010, zu folgender Frage:
    Sind Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, nach denen die Verwendung eines Teils eines von einer steuerpflichtigen juristischen Person errichteten oder aufgrund eines dinglichen Rechts am Grundstück in deren Besitz stehenden Gebäudes für den privaten Bedarf des Geschäftsführers und seiner Familie, als eine - als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b - steuerfreie Dienstleistung behandelt wird, wenn dieses Investitionsgut zum Vorsteuerabzug berechtigt hat.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-436/10

    Vorinstanz: Cour d'appel de Mons (Belgien),

    Normen: EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 UAbs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst b

    Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen