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  • 30.01.2012 · Erledigtes Verfahren · AEUV Art 110 Abs 1 · C-438/10

    Kraftfahrzeuge, Zulassung, Umweltsteuer

    Letzte Änderung: 30. Januar 2012, 14:30 Uhr, Aufgenommen: 15. Dezember 2010, 18:58 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Bacau, eingereicht am 13.09.2010, zu folgenden Fragen:
    1. Steht Art. 110 Abs. 1 AEUV (früher Art. 90 EG) der Erhebung einer nationalen Steuer entgegen, die Voraussetzung für die erstmalige Zulassung bereits in einem Mitgliedstaat der EU zugelassener Pkws in Rumänien ist, während bereits in Rumänien zugelassene Pkws veräußert werden können, ohne dass eine solche Steuer erhoben wird?
    2. Stellt in Anbetracht dessen, dass Art. 110 Abs. 2 AEUV auf die Beseitigung der Aspekte zielt, die geeignet sind, den nationalen Markt zu schützen und die den Gemeinschaftsmarkt regelnden Wettbewerbsgrundsätze zu verletzen, die Schaffung von Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Umweltsteuer, unter die auch Pkws aus inländischer Produktion fallen, eine Maßnahme zum Schutz des nationalen Sektors der Pkw-Produktion dar?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-438/10

    Vorinstanz: Curte de Apel Bacau (Rumänien)

    Normen: AEUV Art 110 Abs 1, AEUV Art 110 Abs 2, EG Art 90

    Erledigt durch: Beschluss vom 13.07.2011

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen