21.03.2013 · Erledigtes Verfahren · UStG 1993 § 3a Abs 1 · XI R 30/10
Vermittlungsleistung, Ort der Leistung, Drittland, Steuerpflicht
Letzte Änderung: 21. März 2013, 11:20 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Handelt es sich bei den Vermittlungsleistungen eines Unternehmers, der von einer im Drittlandsgebiet ansässigen Firma beauftragt wurde, Mitglieder für ausländische Vereine zu werben, um die Vermittlung von Umsätzen (Provisionsansprüche des Auftraggebers) oder um die Vermittlung von Verträgen (Gewährung von Mitgliedschaften)?
Liegt der Ort der Leistungen im Inland und sind die Leistungen steuerpflichtig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 30/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 2.9.2010 5 K 95/06
Normen: UStG 1993 § 3a Abs 1, UStG 1993 § 3a Abs 2 Nr 4, UStG 1993 § 4 Nr 5 Buchst c, UStG 1993 § 4 Nr 8 Buchst f
Erledigt durch: Urteil vom 12.12.2012, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung