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  • 21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 23/10

    Vorsteuerabzug, Sanierung, Steuerfreie Verwendung, Änderung, Vorsteuerberichtigung

    Letzte Änderung: 21. August 2012, 15:03 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr

    Ist die Vorsteuer aus Leistungen im Zusammenhang mit der Altlastensanierung eines Grundstücks abzugsfähig, wenn im Zeitpunkt des Leistungsbezugs eine steuerfreie Veräußerung des Grundstücks geplant ist?
    Führt eine spätere steuerpflichtige Veräußerung des Grundstücks zur Abzugsfähigkeit der Vorsteuer im Jahr des Leistungsbezugs und ist die Steuerfestsetzung entsprechend zu ändern bzw. ist eine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG vorzunehmen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 23/10

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 17.6.2010 1 K 3632/05

    Normen: UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG 1999 § 15 Abs 2 S 1 Nr 1, UStG 1999 § 15a, EWGRL 388/77 Art 20

    Erledigt durch: Urteil vom 14.03.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger