21.05.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · X R 24/10
Provision, Vermittlung, Beteiligung, Betriebseinnahme, Sondervergütung, Preisnachlass
Letzte Änderung: 21. Mai 2012, 17:58 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Sind bezogene Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen an (Publikums-)Kommanditgesellschaften als Betriebseinnahmen im Rahmen des vom Kläger betriebenen Einzelunternehmens als Anlageberater und -vermittler oder aber deshalb als Sonderbetriebseinnahmen auf der Ebene der Gesellschaften zu erfassen bzw. als die Anschaffungskosten der eigenen Anteile mindernde Preisnachlässe zu behandeln, weil der Kläger selbst an den Gesellschaften beteiligt ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 24/10
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 23.7.2010 1 K 215/05
Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, HGB § 255 Abs 1 S 3, GewStG § 7
Erledigt durch: Urteil vom 14.03.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger