21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VI R 25/10
Entschädigung, Mietwert, Umzug, Werbungskosten
Letzte Änderung: 21. August 2012, 14:52 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Beruflich veranlasster Umzug: Ist eine Mietentschädigung (fiktive Miete) als Werbungskosten abzugsfähig, wenn es trotz verstärkter Bemühungen nicht möglich war, das bisher selbst genutzte Wohnungseigentum zu einem angemessenen Preis zu veräußern?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 25/10
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 11.3.2010 4 K 33/08 (2)
Normen: EStG § 9, BUKG § 8 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 19.04.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger