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  • 21.08.2012 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VI R 25/10

    Entschädigung, Mietwert, Umzug, Werbungskosten

    Letzte Änderung: 21. August 2012, 14:52 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr

    Beruflich veranlasster Umzug: Ist eine Mietentschädigung (fiktive Miete) als Werbungskosten abzugsfähig, wenn es trotz verstärkter Bemühungen nicht möglich war, das bisher selbst genutzte Wohnungseigentum zu einem angemessenen Preis zu veräußern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 25/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 11.3.2010 4 K 33/08 (2)

    Normen: EStG § 9, BUKG § 8 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 19.04.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger