25.09.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a · IV R 35/10
Mitunternehmer, Gesellschafter, Personengesellschaft, Tonnagebesteuerung, Feststellung
Letzte Änderung: 25. September 2013, 17:32 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Ist ein Gesellschafter, der seine Beteiligung bereits eine logische Sekunde nach Erwerb wieder veräußert hat, am Verfahren der Feststellung der Einkünfte der Schifffahrtsgesellschaft zu beteiligen? Sind für die Haltedauer die vertraglich vereinbarten Übertragungszeitpunkte maßgeblich, oder kommt es auf die --hier von der Genehmigung durch die Treuhandkommanditistin und die persönlich haftende Gesellschafterin abhängige-- Wirksamkeit der Verträge an? Schließt die kurze Haltedauer eine Mitunternehmerinitiative aus? Gebietet ungeachtet dessen § 5a EStG die Einbeziehung in die Feststellung, da im Anwendungsbereich der Tonnagebesteuerung die Gesellschafterstellung ausreicht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 35/10
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 22.7.2010 2 K 179/08
Normen: AO § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 5a
Erledigt durch: Urteil vom 16.05.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger