21.07.2014 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a · IV R 34/10
Personengesellschaft, Gewerbeverlust, Unternehmeridentität, Atypische stille Gesellschaft, Kommanditist
Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr
Findet ein partieller Unternehmerwechsel statt, wenn sich ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG neben seiner Kommanditbeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter am Unternehmen der KG beteiligt, und kann daher der für die KG festgestellte verbleibende Verlustabzug nur insoweit vom Gewerbeertrag der KG & atypisch still abgezogen werden, als der von der KG & atypisch still erzielte Gewerbeertrag auf die KG entfällt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 34/10
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 14.7.2010 4 K 3505/07
Normen: GewStG § 10a
Erledigt durch: Urteil vom 24.04.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger