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  • 21.07.2014 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a · IV R 34/10

    Personengesellschaft, Gewerbeverlust, Unternehmeridentität, Atypische stille Gesellschaft, Kommanditist

    Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. November 2010, 12:18 Uhr

    Findet ein partieller Unternehmerwechsel statt, wenn sich ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG neben seiner Kommanditbeteiligung als atypisch stiller Gesellschafter am Unternehmen der KG beteiligt, und kann daher der für die KG festgestellte verbleibende Verlustabzug nur insoweit vom Gewerbeertrag der KG & atypisch still abgezogen werden, als der von der KG & atypisch still erzielte Gewerbeertrag auf die KG entfällt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 34/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 14.7.2010 4 K 3505/07

    Normen: GewStG § 10a

    Erledigt durch: Urteil vom 24.04.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger