05.11.2012 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst b · C-414/10
Einfuhrmehrwertsteuer, Abzug, Betrug, Steuerschuldner
Letzte Änderung: 5. November 2012, 13:27 Uhr, Aufgenommen: 17. November 2010, 13:16 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Frankreich), eingereicht am 19.08.2010, zu folgender Frage:
Erlaubt Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der Sechsten Richtlinie einem Mitgliedstaat, das Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer, insbesondere angesichts des Betrugsrisikos, von der tatsächlichen Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner abhängig zu machen, wenn der Steuerschuldner der Einfuhrmehrwertsteuer und der zu ihrem Abzug Berechtigte, wie in Frankreich, ein und dieselbe Person sind?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-414/10
Vorinstanz: Conseil d'Etat (Frankreich)
Normen: EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst b
Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2012
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen