21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 14a Abs 4 · IV R 6/06
Landwirtschaft, Hofübergabe, Freibetrag, Abfindung, Weichender Erbe
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist der Freibetrag für die Abfindung weichender Erben nach § 14a Abs. 4 EStG auch zu gewähren, wenn durch die sukzessive Entnahme bzw. Veräußerung der Nutzflächen der bisherige land- und forstwirtschaftliche Betrieb bis auf einen unbedeutenden Restbestand verkleinert wird und damit die Erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs in seinem Kernbestand nicht mehr gewährleistet ist? Anwendbarkeit von R 133b Abs. 1 Satz 4 EStR 2001 rechtlich zulässig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 6/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.12.2005 16 K 20238/03
Normen: EStG § 14a Abs 4, EStR R 133b Abs 1 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 06.11.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger