03.01.2012 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 1 · X R 29/10
Änderung, Neue Tatsache, Beweislast, Übernachtungskosten
Letzte Änderung: 3. Januar 2012, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2010, 10:47 Uhr
Mögliche Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach einer Außenprüfung und Herabsetzung der mit den Pauschbeträgen geltend gemachten Kosten für Auslandsübernachtungen im Schätzungswege wegen nur teils in Hotels und teils bei der Mutter erfolgter Übernachtungen? Umkehr der Beweislast nach Erlass eines bestandskräftigen Steuerbescheides?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 29/10
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 8.4.2010 10 K 181/09
Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 162, EStG § 4 Abs 4
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 19.10.2011.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger