21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c · VIII R 32/10
Betriebsausgabe, Unterstützungskasse, Trägerunternehmen, Darlehen, Vorauszahlung, Sicherstellung
Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2010, 10:47 Uhr
Können Zahlungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Unterstützungskasse die Prämien von der eingeschalteten Rückdeckungsversicherung als Policendarlehen bzw. Vorauszahlung auf die zukünftige Versicherungsleistung zurück erhält und an das Trägerunternehmen ohne zusätzliche Vereinbarungen, die eine Sicherstellung der Versorgungsansprüche bewirken könnten, weiter gibt? Stellt eine Bonitätsprüfung des Trägerunternehmens zu den Rückzahlungszeitpunkten eine ausreichende Sicherungsmaßnahme dar? Beseitigt eine nach dem Besteuerungsstichtag erfolgte Darlehensauszahlung an das Trägerunternehmen rückwirkend den Betriebsausgabenabzug des Vorjahres?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 32/10
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 22.9.2009 1 K 2957/06 EFG 2010, 1593
Normen: EStG § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c
Erledigt durch: Urteil vom 15.10.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger