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  • 21.12.2011 · Erledigtes Verfahren · SpVStG Ha § 1 Abs 3 · II R 28/10

    Spielvergnügungsteuer, Hamburg, Bemessungsgrundlage

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2011, 10:16 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2010, 10:47 Uhr

    Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielvergnügungsteuer

    Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der als Spielvergnügungsteuerfestsetzung wirkenden Steueranmeldung, soweit das Finanzamt die Steuer auf den von Kontrollmodulen gezählten Spieleinsatz erhebt und Einsätze in vollem Umfang der Besteuerung zugrunde gelegt werden ohne die Beträge auszuscheiden, die von den Spielern weitergespielt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 28/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 13.4.2010 2 K 11/09 EFG 2010, 1177

    Normen: SpVStG Ha § 1 Abs 3, SpVStG Ha § 12, GG Art 105 Abs 2a, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12 Abs 1

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger