15.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8 · C-444/10
Übertragung, Gesamtvermögen, Warenbestand, Geschäftsausstattung
Letzte Änderung: 15. April 2013, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 29. September 2010, 14:48 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 14.07.2010 zu folgenden Fragen:
1. Liegt eine "Übertragung" eines Gesamtvermögens i.S. von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG vor, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Einzelhandelsgeschäfts an einen Erwerber übereignet und ihm das in seinem Eigentum stehende Ladenlokal lediglich vermietet?
2. Kommt es dabei darauf an, ob das Ladenlokal durch einen auf lange Dauer abgeschlossenen Mietvertrag zur Nutzung überlassen wurde oder ob der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und von beiden Parteien kurzfristig kündbar ist?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-444/10
Vorinstanz: BFH , Entscheidung vom 14.7.2010 (XI R 27/08)
Normen: EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8
Erledigt durch: Urteil vom 10.11.2011
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen