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  • 09.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 UAbs 1 Buchst a · C-334/10

    Betriebsvermögen, vorübergehende Nutzung für eigenen Bedarf

    Letzte Änderung: 9. April 2013, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2010, 14:39 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 12.07.2010, zu folgenden Fragen:
    1. Steht einem Steuerpflichtigen, der einen Teil eines zu seinem Unternehmen gehörenden Investitionsguts vorübergehend für seinen eigenen Bedarf verwendet, - gemäß Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und b, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c sowie Art. 17 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie - das Recht auf Vorsteuerabzug für Ausgaben für dauerhafte Umgestaltungen zu, die ausschließlich im Hinblick auf die private Verwendung durchgeführt wurden?
    2. Macht es für die Beantwortung dieser Frage einen Unterschied, ob dem Steuerpflichtigen bei der Anschaffung des Investitionsguts Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt worden ist, die er abgezogen hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-334/10

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden

    Normen: EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 UAbs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 UAbs 1 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst c, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.07.2012

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen