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  • 21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a S 3 · IV R 90/05

    Gewerbeverlust, Atypisch stille Gesellschaft, Unternehmeridentität

    Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Führt ein Wechsel von einer unmittelbaren atypisch stillen Beteiligung zu einer mittelbar atypisch stillen Beteiligung zu einem Unternehmerwechsel i.S. des § 10a S. 3 i.V.m. § 2 Abs. 5 GewStG mit der Folge, dass der gewerbesteuerliche Verlustvortrag der atypisch stillen Gesellschaft zu versagen ist ?

    Gilt die einkommensteuerrechtliche Fiktion des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG, wonach der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleichzustellen ist, in vollem Umfang auch für die Gewerbesteuer ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 90/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 24.8.2005 6 K 6080/02 EFG 2006, 755

    Normen: GewStG § 10a S 3, GewStG § 2 Abs 5, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 22.01.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger