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  • 23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 26/10

    Vorsteuerabzug, Unternehmen, Mandantenstamm, Gesellschafter-Geschäftsführer, Vermögensgegenstand

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr

    Vorsteuerabzug für die Übernahme eines Mandantenstammes:
    1. Ist die Übernahme eines Mandantenstammes aus der Realteilung einer Gesellschaft dem Unternehmen des übernehmenden Gesellschafters zuzurechnen, wenn er lediglich Umsätze aus der Geschäftsführertätigkeit für die neu gegründete Gesellschaft erklärt?
    2. Stellt ein Mandantenstamm seinem Wesen nach einen Vermögensgegenstand dar, der nur in einem unternehmerischen Bereich existent sein kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 26/10

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 16.6.2010 1 K 2111/06

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 9 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 26.08.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung