23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 26/10
Vorsteuerabzug, Unternehmen, Mandantenstamm, Gesellschafter-Geschäftsführer, Vermögensgegenstand
Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Vorsteuerabzug für die Übernahme eines Mandantenstammes:
1. Ist die Übernahme eines Mandantenstammes aus der Realteilung einer Gesellschaft dem Unternehmen des übernehmenden Gesellschafters zuzurechnen, wenn er lediglich Umsätze aus der Geschäftsf ührertätigkeit für die neu gegründete Gesellschaft erklärt?
2. Stellt ein Mandantenstamm seinem Wesen nach einen Vermögensgegenstand dar, der nur in einem unternehmerischen Bereich existent sein kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 26/10
Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 16.6.2010 1 K 2111/06
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 2 Abs 1, UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 9 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 26.08.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung