18.12.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 10 · XI R 22/10
Ermäßigter Steuersatz, Personenbeförderung, Mietwagen, Taxiunternehmen, Wettbewerb
Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2010, 10:48 Uhr
Mietwagenunternehmen und ermäßigter Steuersatz:
1. Sind die Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen innerhalb einer Gemeinde oder, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt, ermäßigt zu besteuern?
2. Ist eine Wettbewerbsbeeinträchtigung zwischen Mietwagen- und Taxiunternehmen zulässig? Verstößt es gegen Unionsrecht, wenn die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von der Art des Transportmittels abhängig gemacht wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 22/10
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 8.6.2010 2 K 877/2008
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 10, UStG § 12 Abs 1, PBefG § 49 Abs 4, PBefG § 47, EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3
Erledigt durch: Urteil vom 02.07.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger